BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Eine vollständige Liste der Geschäftsbedingungen für jede unserer Marken finden Sie unten.

Mit der Bestätigung einer Buchung/eines Projekts erklärt sich der Kunde mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

DER KUNDE

Für die Zwecke dieses Dokuments bezieht sich der Begriff “Kunde” auf das Unternehmen, das das Projekt bei der Sago in Auftrag gegeben hat (“das Unternehmen”).

BUCHUNGSVERFAHREN

Nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch den Kunden sendet das Unternehmen per E-Mail ein Bestätigungsschreiben und eine Formular “Auftragsbestätigung” an den Kunden, in dem die in Auftrag gegebenen Datenerfassungsdienste [die “Dienste”] beschrieben werden. Etwaige Unstimmigkeiten sollten unverzüglich an die Kontaktstelle/den Kundenbetreuer des Kunden gerichtet werden.

VORAUS- UND ABSCHLUSSZAHLUNGEN

  1. Die Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind in der Währung des Angebots zu zahlen. Der Kunde haftet für die Begleichung der Rechnung, es sei denn, es wurde zum Zeitpunkt der Bestätigung schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Das Unternehmen verlangt eine Vorauszahlung zur Deckung aller Befragten-Incentives. Diese Zahlung muss mindestens 5 (fünf) Arbeitstage vor der Studie eingehen. Eine Vorkasse-Rechnung wird unserer Auftragsbestätigung beigefügt.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Kunden bei Abschluss des Projekts eine Schlussrechnung vorgelegt. Die Schlussrechnung ist grundsätzlich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zu begleichen.

MEHRWERTSTEUER

Für Kunden im EU Ausland gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegenüber der lokalen Steuerbehörde. Auf diese Reglung wird verwiesen und daher wird in diesem Falle keine Mwst auf unserer Rechnung ausgewiesen. Die vorherige Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Empfängers ist für die Erstellung der Rechnung unabdingbar.
Kunden im gleichen Land wie der Auftragnehmer erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
Kunden außerhalb der EU erhalten eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, da es ich um eine “nicht im Inland steuerbare Leistung” handelt.

Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ist die Mehrwertsteuer bei reinen Mietprojekten zu entrichten. Es wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistungen im Unternehmen genutzt und nicht exportiert werden.

LEISTUNGSUMFANG STUDIOANMIETUNG

Die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten beinhalten einen Qualitätsassistenten, digitale Videoaufnahmen, digitale/MP3-Audioaufnahmen und eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung. Die Suiten (Konferenzraum und Zuschauerraum) stehen eine Stunde vor Beginn der ersten Sitzung und eine Stunde nach Ende der letzten Sitzung zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

ZAHLUNGEN

a) Die Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind in der Währung des Angebots zu begleichen. Der Kunde haftet für die Begleichung der Dienstleistungen, es sei denn, es wurde zum Zeitpunkt der Bestätigung schriftlich etwas anderes vereinbart.

b) Bei Projekten mit einem Wert von mehr als 10.000 € stellt das Unternehmen standardmäßig 50 % des gesamten Projektwerts bei der Auftragsvergabe und den Restbetrag bei Abschluss des Projekts in Rechnung.

c) Die Standard-Rechnungsstellungspolitik von Sago sieht vor, dass 50 % des gesamten Projektwerts bei der Auftragsvergabe und der Restbetrag bei Abschluss des Projekts mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto gezahlt wird.

d) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Preisnachlässe und/oder Rabatte für die jeweiligen Dienstleistungen rückgängig zu machen, wenn die Zahlung einer Rechnung ausbleibt.

EINZIEHUNG

Wird das Konto des Kunden nicht gemäß diesen Zahlungsbedingungen zum Fälligkeitsdatum beglichen, ist das Unternehmen berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, bis das Konto vollständig beglichen ist.

Wenn das Konto des Kunden in Verzug ist und zum Inkasso gegeben wird, wird vereinbart, dass das Unternehmen berechtigt ist, alle Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, einzuziehen.

Sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbart wurde,

  1. Alle Streitigkeiten in Bezug auf ein Projekt, das diesen Bedingungen unterliegt, werden nach den Gesetzen des Landes ausgelegt, in dem das beauftragte Unternehmen seinen Sitz hat (Frankreich, Deutschland, Großbritannien oder Spanien).
  2. Jede Klage oder jedes Verfahren im Zusammenhang mit einem Projekt, das diesen Bedingungen unterliegt, muss vor dem Gericht des Landes eingereicht werden, in dem das beauftragte Unternehmen seinen Sitz hat (Frankreich, Deutschland, Großbritannien oder Spanien).

UNTERAUFTRAGNEHMER & LIEFERANTEN

Dienstleistungen können von der Gesellschaft je nach Bedarf an Unterauftragnehmer vergeben werden. Alle von der Gesellschaft weitergegebenen Angebote dürfen in keiner Weise geändert werden. Jede Provision oder Verwaltungsgebühr muss getrennt von den Kosten dem Unternehmen ausgewiesen werden.

GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS

Das Angebot für Dienstleistungen ist 90 (neunzig) Tage ab dem angegebenen Datum gültig.

STUDIENBESCHREIBUNG

Die vorgelegten Kosten beruhen auf den Spezifikationen des Auftraggebers; Änderungen dieser Spezifikationen können zu Änderungen der Kosten führen. Bei den Kosten wird davon ausgegangen, dass der Befragte die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hat. Für den Zugang zum Untersuchungsort außerhalb der vereinbarten Zeiten wird ein zusätzlicher Stundensatz berechnet.

Es kann sein, dass der Kunde von der Firma eine Kostenüberprüfung verlangen muss, wenn nach der Auftragsbestätigung weitere Details bekannt werden. Ein typisches Beispiel für eine Kostenüberprüfung in der Mitte des Projekts wäre, wenn die genauen Übersetzungs-, Dolmetsch- und Transkriptionsanforderungen abgeschlossen sind.

VERWALTUNGSGEBÜHREN

Auf die Projekt-Management-Gebühr oder Gebühren werden keine Kundenrabatte gewährt.

ANNULLIERUNG & VERSCHIEBUNG

Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung des in Auftrag gegebenen Projekts werden Gebühren in Rechnung gestellt, die die Kosten für alle bis zum Eingang der förmlichen Mitteilung des Kunden durchgeführten Arbeiten und eingegangenen Verpflichtungen abdecken, einschließlich eines angemessenen Gewinns.

Wir wenden sorgfältige Verfahren an, um sicherzustellen, dass die angeworbenen Befragten ihre Zusage zur Teilnahme einhalten. Wir bitten darum, dass die angeworbenen Befragten fair behandelt werden, wenn sie aufgrund einer Änderung der Anforderungen des Kunden abgesagt werden müssen.

  1. Wenn das Projekt abgebrochen wird:
  • Innerhalb von 15 – 28 Arbeitstagen vor der Feldarbeit: 25% Stornogebühr für PM-Gebühr, abgeschlossene Rekrutierungen, andere abgeschlossene Dienstleistungen (z.B. Übersetzungen)
  • Innerhalb von 8 – 14 Arbeitstagen vor der Feldarbeit:
    • 100% Stornogebühr für PM-Gebühr, abgeschlossene Rekrutierungen, andere abgeschlossene Dienstleistungen (z.B. Übersetzungen)
    • 100 % der Einstellungen, wenn die Befragten bereits eingeplant sind.
    • 50 % Moderationskosten, 50 % Simulationskosten, usw.
    • Incentives: >4 Arbeitstage: 0 %.
    • Kosten der Raummiete: 50%
  • Innerhalb von 4 – 7 Arbeitstagen vor der Feldarbeit:
    • 100% Stornogebühr für PM-Gebühr, abgeschlossene Rekrutierungen, andere abgeschlossene Dienstleistungen (z.B. Übersetzungen)
    • 100 % der Einstellungen, wenn die Befragten bereits eingeplant sind.
    • 90 % Moderationskosten, 90 % Simultan-Übersetzer-Kosten, usw.
    • Kosten der Raummiete: 0-7 Arbeitstage: 100%
    • Incentives: >=4 Arbeitstage: 0 %.
  • Innerhalb von 3 Arbeitstagen vor der Feldarbeit:
    • 100% aller Dienstleistungen
    • Incentives: 2-3 Arbeitstage vorher: 50%; <2 Arbeitstage: 100%
  1. Wenn das Projekt verschoben wird:
  • Innerhalb von 8 – 14 Arbeitstagen vor der Feldarbeit:
    • 100% Stornogebühr für PM-Gebühren, wenn das Projekt begonnen wurde (Personalbeschaffung, Buchung von Lieferanten usw.)
    • Für die Verschiebung werden Gebühren erhoben, und die aufgrund der Verschiebung erforderlichen Neu-Rekrutierungen werden in Rechnung gestellt.
    • 50 % Moderationskosten, 50 % Simultan-Übersetzer-Kosten, usw.
    • Kosten für die Raummiete: 0%
  • 4 – 7 Arbeitstage vor der Feldarbeit:
    • 100% Gebühr für PM-Gebühren
    • Für die Verschiebung werden Gebühren erhoben, und die aufgrund der Verschiebung erforderlichen Neueinstellungen werden in Rechnung gestellt.
    • 50 % Moderationskosten, 50 % Simultan-Übersetzer-Kosten, usw.
  • 3 Arbeitstage vor der Feldarbeit:
    • 100% Stornogebühr für PM-Gebühren
    • Für die Verschiebung werden Gebühren erhoben, und die aufgrund der Verschiebung erforderlichen Neurekrutierungen werden in Rechnung gestellt.
    • 100 % Moderationskosten, 100 % Simultan-Übersetzer-Kosten, usw.
    • Anreize: 2-3 Arbeitstage vorher: 50%; <2 Arbeitstage: 100%

VERTRAULICHKEIT

“Vertrauliche Informationen” sind alle Datenbankinformationen jeglicher Art (geschäftlich, technisch, finanziell, Marketing,…), die den Kunden, das Unternehmen oder ihre Mitarbeiter, ihre Prozesse oder ihre Konzepte, ihre Panelmitglieder oder ihre Liste der Befragten betreffen, sowie andere Informationen, die das Unternehmen oder der Kunde vor oder bis zum Ende ihrer vertraglichen Beziehung dem jeweils anderen offenlegen oder zu denen sie Zugang erhalten, unabhängig davon, ob dieser Zugang durch absichtliche Offenlegung durch das Unternehmen, den Kunden und/oder seine Kunden, versehentlich oder anderweitig, offengelegt oder erlangt wurde und unabhängig davon, ob die Informationen in schriftlicher, mündlicher, visueller oder anderer Form erhalten wurden. Ungeachtet des Vorstehenden umfasst der Begriff “vertrauliche Informationen” keine Informationen, die: (i) vor dem Erhalt durch den Kunden oder das Unternehmen oder nach dem Erhalt ohne Verletzung einer Vereinbarung öffentlich zugänglich sind, (ii) dem Kunden oder dem Unternehmen vor der Offenlegung bekannt sind und nicht anderweitig einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen. Jede Partei bewahrt die vertraulichen Informationen der anderen Partei an einem sicheren Ort auf und behandelt und schützt diese vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen streng vertraulichen und geschützten Informationen behandelt und schützt (aber auf keinen Fall mit weniger Sorgfalt, als angemessen ist). Der Kunde und das Unternehmen werden vertrauliche Informationen nur für Zwecke verwenden, die mit dem Zweck der Vereinbarung zwischen ihnen übereinstimmen. Sie werden solche vertraulichen Informationen nicht an andere Personen oder Unternehmen weitergeben, außer an ihre Mitarbeiter, die diese Informationen kennen müssen. Der Kunde und das Unternehmen sind für die Einhaltung dieser Richtlinien durch ihre jeweiligen Mitarbeiter verantwortlich. Weder der Kunde noch das Unternehmen dürfen Maßnahmen ergreifen, um das Äquivalent von vertraulichen Informationen oder anderem Material, das von der jeweils anderen Seite zur Verfügung gestellt wurde, offenzulegen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird davon ausgegangen und vereinbart, dass das Unternehmen den Kunden nicht als Kunden des Unternehmens bezeichnet, auch nicht zu Werbe-, verkaufsfördernden oder anderen kommerziellen Zwecken. Hiermit werden kein Recht und keine Lizenz zur Nutzung vertraulicher Informationen oder anderer Interessen für andere Zwecke als die erbrachten Dienstleistungen gewährt. Die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, behält alle Rechte, Titel und Interessen an den vertraulichen Informationen sowie alle geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte daran. Das Unternehmen verpflichtet sich, jeden Teilnehmer an der Marktforschungsstudie eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die dazu dient, die vertraulichen Informationen des Kunden, die den Teilnehmern mitgeteilt werden können, vor jeglicher Offenlegung gegenüber Dritten zu schützen, die nicht an der Studie beteiligt sind.

DATENSCHUTZ

Definitionen für häufig verwendete Begriffe sind in den allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) enthalten.

Einhaltung von Gesetzen: Die personenbezogenen Daten der Befragten werden auf der Grundlage dieser AGB und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutz- und Marktforschungsvorschriften (DSGVO, nationale Datenschutzgesetze, ESOMAR, EphMRA, französische ASOCS & SYNTEC, deutsche ADM & ASI & BVM & DGOF, britische MR&S, spanische AEDEMO…) eingesehen, gesammelt und weitergegeben. Die Parteien verkaufen keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die das Unternehmen dem Kunden gemäß den AGBs erbringt.

Aufteilung der Zuständigkeiten:

  • Bei Studien, die auf der Kontaktdatenlisten des Auftraggebers basieren, ist der Auftraggeber der Datenverantwortliche und das Unternehmen der Datenverarbeiter der Studie.
  • Bei Studien auf der Grundlage des internen Panels des Unternehmens (und eventueller externer Rekrutierung) ist der Auftraggeber der für die Studie Verantwortliche, das Unternehmens der für die Rekrutierung Verantwortliche und der Datenverarbeiter für die Feldarbeit.
  • In jedem Fall ist das Unternehmen für die Datenverarbeitung der Verantwortliche im Rahmen der Incentivierung der Teilnehmer.

Rechte und Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen:

  1. Verantwortung: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist allein dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung zulässig ist, dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden, dass sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden und dass ihre Einwilligung als rechtmäßige Grundlage für die Teilnahme an der Studie und für die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten eingeholt wird.
  2. Maßnahmen: Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor (a) unbefugtem Zugriff oder unbefugter Verarbeitung, (b) Verlust, Zerstörung, Manipulation oder unbefugter Offenlegung zu schützen, und erfüllt die Mindestanforderungen der in Artikel 32 (1) DSGVO beschriebenen Vorschriften/Maßnahmen.
  3. Anweisungen: Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt alle Anweisungen schriftlich oder in einem elektronisch dokumentierten Format. Mündliche Weisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen sind unverzüglich schriftlich oder in einem elektronisch dokumentierten Format zu bestätigen.
  4. Inspektion: Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann jederzeit geeignete Inspektionen in den Räumlichkeiten des Auftragsverarbeiters durchführen oder einen Dritten mit der Durchführung beauftragen, um die Einhaltung dieser AGB nachzuweisen. Der Auftragsverarbeiter wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei diesen Kontrollen unterstützen, indem er alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt und die Durchführung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen nachweist. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist im Rahmen dieser AGB verpflichtet, über alle Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen Informationen oder Datenschutzmaßnahmen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser AGB. Solche Audits werden während der normalen Geschäftszeiten und in einer Weise durchgeführt, die die normalen Geschäftstätigkeiten des Auftragsverarbeiters und gegebenenfalls seiner Unterauftragnehmer nicht beeinträchtigt. Stellt sich bei einer solchen Prüfung heraus, dass der Auftragsverarbeiter seinen Verpflichtungen aus diesen AGB nicht nachkommt, so hat der Auftragsverarbeiter unverzüglich für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und die mit der Prüfung verbundenen angemessenen Kosten zu tragen, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zustehen.
  5. Benachrichtigung: Sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter feststellen, wird dieser unverzüglich informiert.
  6. Unterstützung: Nimmt eine betroffene Person den Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit Ansprüchen in Anspruch, so ist der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet, den Auftragsverarbeiter im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Abwehr von Ansprüchen zu unterstützen.

Rechte und Pflichten des Datenverarbeiters:

  1. Anweisungen: Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen dieser AGB und gemäß den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, sofern der Auftragsverarbeiter nicht gesetzlich verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auf andere Weise zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, und es werden keine Kopien ohne das vorherige Wissen des für die Verarbeitung Verantwortlichen angefertigt. Dies gilt nicht für Sicherungskopien, soweit diese zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verarbeitung der Daten erstellt werden, oder für Daten, die zur Einhaltung anderer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen der Weisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, sofern dem nicht berechtigte Interessen entgegenstehen.
  2. Benachrichtigungen: Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung des Verantwortlichen gegen eine Datenschutzvorschrift verstößt, so hat er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen und ist berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis die Weisung geändert oder bestätigt wurde.

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat: (i) jedes Ersuchen, jede Anordnung, jedes Verlangen, jeden Haftbefehl oder jedes andere Dokument über die Offenlegung von und/oder den Zugang zu personenbezogenen Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten, wie z. B. ein strafrechtliches Verbot zur Wahrung der Vertraulichkeit einer strafverfolgungsbehördlichen Untersuchung; (ii) jedes Ersuchen, jede Anordnung oder jede Inspektionstätigkeit einer Datenschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde in Bezug auf personenbezogene Daten; oder (iii) jedes Ersuchen, jede Beschwerde oder jede Frage von Einzelpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeiter darf auf solche Fragen, Beschwerden und/oder Ersuchen nicht selbständig antworten, es sei denn, der für die Verarbeitung Verantwortliche hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden, nachdem er von einer Sicherheitsverletzung Kenntnis erlangt hat, die zur zufälligen, unbefugten oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Beschädigung, zur Änderung, zur Weitergabe oder zum Zugriff auf personenbezogene Daten führt. Der Auftragsverarbeiter stellt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen über eine solche Verletzung zur Verfügung und leistet jede erforderliche Unterstützung, um den für die Verarbeitung Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, eine solche Verletzung zu beheben, und er tut dies in angemessener Zeit. Insbesondere und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung stehen, ergreift der Auftragsverarbeiter nach der Entdeckung eines Verstoßes auf eigene Kosten unverzüglich Abhilfemaßnahmen, um die mit einem solchen Verstoß verbundenen Risiken oder Schäden zu mindern und die personenbezogenen Daten vor einer weiteren Gefährdung zu schützen, sowie alle anderen Maßnahmen, die nach geltendem Recht infolge eines solchen Verstoßes erforderlich sein können, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Sollte das Eigentum oder die personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (Beschlagnahme/Pfändung), einschließlich Insolvenz, beschädigt werden, hat der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich zu unterrichten und alle Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen (einschließlich der Unterrichtung der ausführenden Person darüber, dass die Befugnisse und Eigentumsrechte an den Daten ausschließlich beim für die Verarbeitung Verantwortlichen als Verantwortlichem liegen).

  1. Verantwortung: Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass er über die für ihn geltenden Datenschutzbestimmungen informiert ist. Der Auftragsverarbeiter ist zur Einhaltung sonstiger Vertraulichkeitsvorschriften verpflichtet, soweit diese Anwendung finden (z.B. Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Staatsgeheimnis, Berufsgeheimnis). Verstößt der Auftragsverarbeiter gegen die Datenschutzverordnung oder handelt er außerhalb der Weisungen, Zielvereinbarungen oder Materialien des für die Verarbeitung Verantwortlichen in der Weise, dass er über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung entscheidet, auch um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, so gilt er in Bezug auf diese Verarbeitung als für die Verarbeitung Verantwortlicher und haftet in gleicher Weise wie ein für die Verarbeitung Verantwortlicher.
  2. Zugang: Alle Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und währenddessen in regelmäßigen Abständen über die Datenschutzbestimmungen belehrt und auf die Vertraulichkeitserklärung verpflichtet. Die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitarbeiter wird entsprechend kontrolliert. Diese AGB sollen sowohl für die Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters als auch für alle Zeit- und Leiharbeitnehmer gelten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben.
  3. Sicherheit: Für jeden konkreten Verarbeitungsauftrag wird ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dabei werden bestimmte Maßnahmen hinsichtlich der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder des Systems und deren Dauerhaftigkeit im Hinblick auf Art, Umfang, Umstände und Ziel der Verarbeitung berücksichtigt. Auch der Stand der Technik, die Kosten der Umsetzung, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen.

Es wird eine angemessene Risikobewertung durchgeführt und dokumentiert. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind als ausreichend anzusehen, um die Sicherheit der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Der Auftragsverarbeiter wird der verantwortlichen Stelle auf Verlangen die Einhaltung der Maßnahmen nachweisen. Als Nachweis kann der Auftragsverarbeiter Bescheinigungen, Berichte oder Kopien von Berichten unabhängiger Stellen (z.B. Steuerberater, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzauditoren) oder eine geeignete Bescheinigung vorlegen. Die eigenen Einsichtsrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen bleiben hiervon unberührt. Die Sicherheitsmaßnahmen können während der Laufzeit dieser AGB angepasst werden, dürfen aber niemals unter den vereinbarten Standard sinken. Wesentliche Änderungen sind von den Vertragsparteien zu vereinbaren und zu dokumentieren. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht mehr den Anforderungen des Verantwortlichen entsprechen.

  1. Unterauftragsvergabe: Der Auftragsverarbeiter darf Informationen über personenbezogene Daten aus diesen AGB nur nach vorheriger Anweisung oder Genehmigung an Dritte weitergeben. Insbesondere sollte der Auftragsverarbeiter keinen anderen Auftragsverarbeiter (einen Unterauftragsverarbeiter) ohne die vorherige spezielle oder allgemeine schriftliche Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragen. Wird ein Unterauftragsverarbeiter mit allgemeiner schriftlicher Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen eingesetzt, so
  • Der Auftragsverarbeiter sollte den für die Verarbeitung Verantwortlichen über alle beabsichtigten Änderungen informieren und ihm die Möglichkeit geben, diese abzulehnen;
  • muss der Auftragsverarbeiter einen Vertrag abschließen, der diesem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auferlegt.
  • Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nachkommt.
  1. Unterstützung: Der Prozessor soll den Controller in geeigneter Weise unterstützen:
  • Erstellung eines Verzeichnisses gemäß Artikel 30 Absatz 1 GDPR,
  • Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen. Macht eine betroffene Person ihr Recht auf Berichtigung, Löschung oder Auskunft direkt gegenüber dem Auftragsverarbeiter geltend und ist diese Geltendmachung erkennbar an den Auftragsverarbeiter gerichtet, so wird der Auftragsverarbeiter der betroffenen Person eine Vertragsadresse des Verantwortlichen oder eine andere zuvor vereinbarte Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stellen oder die Anfrage direkt an den Verantwortlichen weiterleiten, soweit die Rechtsnormen oder die berufsständischen Regelungen des Markt- und Sozialforscherverbandes dies zulassen. Der Auftragsverarbeiter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Versuch des Betroffenen vom Verantwortlichen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beantwortet wird,
  • durch die Erstellung der Datenschutz-Risikobewertung in dem erforderlichen Umfang,
  • bei der Abwehr von Ansprüchen, falls eine betroffene Person den für die Verarbeitung Verantwortlichen wegen Ansprüchen in Anspruch nimmt.
  1. Löschung: Nach Ablauf der Laufzeit dieser AGB oder auf Verlangen der verantwortlichen Stelle auch früher ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, der verantwortlichen Stelle auf Verlangen alle erhaltenen personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, zurückzugeben. Wird die Rückgabe der Daten nicht verlangt, so hat der Auftragsverarbeiter spätestens sechs (6) Monate nach Beendigung dieser AGB alle personenbezogenen Daten zu löschen und zu vernichten und dies der verantwortlichen Stelle nachzuweisen. Video-/Audioaufnahmen sind zwölf (12) Monate nach Erhalt zu löschen (drei (3) Monate bei Videoaufnahmen deutscher Teilnehmer). Der Auftragsverarbeiter muss sicherstellen, dass die Daten tatsächlich gelöscht wurden. Der Auftragsverarbeiter kann keine Aufbewahrungsrechte geltend machen. Ist der Auftragsverarbeiter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht in der Lage, die personenbezogenen Daten ganz oder teilweise zurückzugeben oder zu löschen, so hat er die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln, ihre aktive Verarbeitung einzustellen und sie zu löschen, sobald dies gesetzlich zulässig ist, und dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen schriftlich zu bestätigen. Dokumente, die als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags und die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten dienen, sind vom Auftragsverarbeiter gemäß den Aufbewahrungsfristen über das Ende dieser AGB hinaus aufzubewahren. Bei Bedarf können die Unterlagen auch an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übergeben werden.

Datenübermittlung an den Auftraggeber: Alle Unternehmen, die Marktforschung betreiben, sind an die Berufsethik und die Kodizes der nationalen und internationalen Marktforschungsverbände gebunden. Das zur Verfügung gestellte Material kann in Form von Tonaufnahmen, Dateien mit kodierten oder frei geschriebenen Antworten, Abschriften, Kopien von Fragebögen, Scans oder Notizen aus Marktforschungsstudien oder Beobachtungen vorliegen. Trotz der Sorgfalt aller Beteiligten, dem Auftraggeber anonymisierte Forschungsdaten zur Verfügung zu stellen, können einzelne Antworten oder Aussagen von Teilnehmern sowie die Verknüpfung mehrerer Antworten eines Teilnehmers die Identifizierung eines oder mehrerer Teilnehmer ermöglichen. In diesem Fall hat der Auftraggeber deren Anonymität zu wahren und einzelne, direkt identifizierbare Informationen nicht zu verwenden, sondern nach Möglichkeit zu löschen oder zu anonymisieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Verarbeitung der Daten und der Auswertung der Studienergebnisse keine identifizierenden Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Der Auftraggeber wird die Verpflichtung zur Wahrung der Anonymität auch seinen eigenen Mitarbeitern und weiteren Empfängern, die Zugang zu den Daten des Befragten haben, mitteilen und sicherstellen, dass diese nur in dem für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang Zugang zu den Daten haben und die entsprechenden Daten streng vertraulich behandeln.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf kein Kontakt mit den Befragten aufgenommen werden, es sei denn, dies geschieht ausdrücklich zu diesem Zweck.

Die personenbezogenen Daten werden in der EU verarbeitet. Jegliche Verarbeitung oder Unterverarbeitung in einem Drittland der EU/EWR erfordert die Zustimmung der betroffenen Personen und darf nur auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder vorbehaltlich angemessener Garantien im Einklang mit den Artikeln 45 und 46 der DSGVO durchgeführt werden.

Verpflichtungen des Beobachters: Die Befragten müssen zu jeder Zeit anonym bleiben. Daher kann der Auftraggeber ein Gespräch beobachten, wenn er den folgenden Bedingungen zustimmt:

  • Der Kunde darf keine Video-, Audio- oder schriftlichen Aufnahmen machen, und es dürfen keine Fotos gemacht werden;
  • Die Anonymität der Befragten kann nicht aufgehoben werden, und der Kunde wird nicht versuchen, sie zu identifizieren, z. B. bei der Suche nach Informationen in einem sozialen Netzwerk;
  • Die Beobachtung muss eingestellt werden, wenn der Kunde einen Befragten identifizieren kann;
  • Die im Rahmen der Studie gewonnenen Informationen dürfen vom Auftraggeber nur zu Forschungszwecken und nur zur Verfolgung der Ziele der Studie verwendet werden.

Datenbanken der Kunden: Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Datenbanken in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden. Das Unternehmen wird den Kunden auf rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Probleme aufmerksam machen, wenn ihm diese im Umgang mit den Datenbanken bekannt werden.

Der Kunde kann dem Unternehmen Adressen zur Verfügung stellen, um diese weisungsgebunden zur Kontaktaufnahme zu nutzen. Der Kunde bleibt der für die Verarbeitung Verantwortliche in Bezug auf die betroffenen Personen in Bezug auf ihre Kontaktangaben. Das Gebot der Anonymität gilt jedoch weiterhin: Der Kunde soll nicht wissen, wer aus seiner Liste an der Studie teilgenommen hat.

Bei der Übermittlung von Adressen sind die Bestimmungen der EU-UK-GDPR / DSGVO und ggf. weitere nationale Bestimmungen zu beachten. Die Teilnehmer der Liste müssen zuvor der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an eine MR-Agentur zugestimmt haben. Eine namentliche Auskunft über Doppeleinträge oder nicht auffindbare Adressen ist nur dann zulässig, wenn sie sich darauf beschränkt und der Hauptzweck des Auftrags nicht darin besteht, die vom Auftraggeber geführte Adressdatenbank zu bereinigen (in diesem Fall würde sie nicht dem Zweck der Recherche dienen).

Haftung: Die Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch schuldhafte Verstöße gegen diese AGB und die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Unterauftragnehmer verursacht werden. Etwaige Haftungsbeschränkungen aus dem Hauptvertrag finden hier keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das europäische Land, in dem sich der Sitz der verantwortlichen Stelle befindet.

ANTI-KORRUPTION

Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegen Korruption und Bestechung. Wir verpflichten uns, unsere Geschäfte professionell, ethisch, transparent und integer zu führen, und zwar weltweit. Unsere Richtlinie beschreibt akzeptable und nicht akzeptable Verhaltensweisen, um die Einhaltung aller Verpflichtungen aus nationalen, lokalen und internationalen Anti-Korruptionsvorschriften zu gewährleisten. Dieses Anforderungsniveau gilt für alle Vertreter des Unternehmens (Einrichtungen, Eigentümer, Direktoren, Mitarbeiter und Subunternehmer).

Wir erwarten auch, dass der Kunde nicht in einer Weise handelt, die zu einem Verstoß gegen solche Anti-Bestechungsgesetze führen könnte. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren, wenn wir von einem Verstoß gegen solche Gesetze im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen erfahren oder wenn wir über Informationen verfügen, die einen solchen Verstoß vermuten lassen.

Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Richtlinie oder der Anti-Korruptionsgesetze ist jede Partei berechtigt, ihre Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Ein Warnsystem steht den Geschäftspartnern des Unternehmens auf der Website www.sago.besignal.com zur Verfügung. Es ermöglicht es, in einem vertraulichen Rahmen jeden Verstoß gegen die vorliegende Klausel sowie gegen die Ethik-Charta der Gruppe zu melden.

TRANSPARENZ DER INTERESSEN FÜR FRANKREICH

Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet sich das Unternehmen, mit den Angehörigen der Gesundheitsberufe Verträge abzuschließen, die den Bestimmungen des französischen Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen (Code de la santé publique) entsprechen, und alle diesbezüglich erforderlichen und obligatorischen Erklärungen gegenüber dem zuständigen “Conseil National des Ordres” und “Transparence Santé” abzugeben.

GELTENDES RECHT

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Landes der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs, in dem das Unternehmen eine Niederlassung hat, und sind entsprechend auszulegen. Je nach Kundenbeziehung kann dies das französische, spanische, deutsche oder britische Recht sein. Nach einer endgültigen und verbindlichen Entscheidung oder einem Urteil gegen eine Partei im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren oder einem Rechtsstreit zwischen den Parteien über die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen werden die angemessenen und tatsächlichen Anwaltsgebühren und Auslagen der obsiegenden Partei von der unterlegenen Partei getragen.